Hat jedes europäische Land ein Bundesministerium für Kunst?

Durch die Europäische Union wurde die Kultur der Mitgliedsstaaten als eine wichtige Eigenschaft betrachtet. Daher gibt es entsprechende europaweite Reglungen, welche zur Bewahrung der staatlichen Kunst und Kultur beitragen sollen. Beispielsweise sind die Mitgliedsländer verpflichtet, auch in andere politische Entscheidungen, die Kultur mit einzubeziehen. Es ist ihnen somit untersagt, die eigene Kunst zu missachten und dadurch der Kultur des Volkes zu schaden. Dennoch wird von einigen Ländern mehr und von anderen weniger zum Schutz dieser Eigenheit beigetragen.

So hat Österreich beispielsweise ein Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Es gehört zu den obersten Bundesbehörden und hat ihren Sitz in der österreichischen Hauptstadt, Wien. Die Institution hat eine hohe Entscheidungsgewalt und ist verantwortlich für das Schulwesen sowie Angelegenheiten im Bereich der Kultur und Kunst. In Anbetracht der Gesetzgebung der EU ist eine solche Einrichtung äußerst wichtig, damit die Kunst im Land bewahrt wird. Wird jedoch auf andere Länder geschaut, so wird schnell festgestellt, dass keineswegs überall eine gleiche oder ähnliche Einrichtung existiert.

Nicht einmal Deutschland kann mit einer Einrichtung aufwarten, welche der Stellung des österreichischen Bundesministeriums gleichzieht. Es gibt zwar zahlreiche Einrichtungen, deren Verantwortung sich auch auf die Kunst bezieht, diese sind jedoch meist nur für ein bestimmtes Bundesland zuständig. Somit sind ihre Entscheidungsgewalt und ihr Einfluss auf die Erhaltung von Kunst und Kultur stark eingeschränkt. Auch in anderen europäischen Ländern werden entsprechende Kunstministerien vermisst. Großer Wert wird zwar oft auf die innerländische Kultur als Einheit gelegt, doch speziell für den Bereich der Kunst verantwortliche Ministerien, gibt es in nur wenigen europäischen Ländern.