Europäische Kulturförderung bringt die Kunst und Kultur in Europa voran

Die Europäische Union ist ein sehr großer Verbund aus verschiedenen Ländern Europas. Auch, wenn noch nicht alle Länder des Kontinents mit eingebunden sind, so existieren dennoch zahlreiche verschiedene Kulturen, die als eine Einheit zusammengefasst werden. Dieser Fakt wird von vielen kritisiert und dient oft als Angriffspunkt von Feinden und Kritikern der EU. Um die kulturelle Vielfalt zu bewahren, schuf die Europäische Union in der Mitte der 90er Jahre die Grundlage der Kulturförderung. Im Maastrichter Vertrag 1992 wurde im Artikel 128 festgelegt, was als rechtliche Grundlage dieses Förderprogramms gilt.

Die Bevölkerung der Mitgliedsstaaten entwickelt zunehmend ein Zugehörigkeitsempfinden, will jedoch keineswegs die eigene Kultur verlieren. Daher beschloss die EU, auch den kulturellen Bereich in die Politik mit einzubeziehen. Der Artikel 167 des Vertrags von Lissabon erklärt das kulturpolitische Engagement des Verbunds. So wird das Ziel genannt, zu der Entfaltung des Kulturlebens in den einzelnen Staaten beizutragen. Dadurch soll die sprachliche, kulturelle und künstlerische Vielfalt des Kontinents bewahrt werden. Gleichzeitig soll auch das gemeinsame Erbe stärker hervorgehoben werden, um einen gemeinsamen Kulturraum zu schaffen.

Weiterhin wird das Subsidiaritätsprinzip genannt. Dieses besagt, dass der politische Verbund sich darauf beschränkt, die Zusammenarbeit der Staaten zu fördern. Dabei sollen kulturelle Aktivitäten und Planungen unterstützt werden. Falls die nationale Kulturinstitution nicht in der Lage ist, diese Aktivitäten selbstständig zu realisieren, so will die Gemeinschaft entsprechende Planungen fördern und ergänzen. Außerdem muss auch bei Entscheidungen bezüglich anderer politischer Aspekte, die Kultur der Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Das Kulturförderungsprogramm Europas hat schon viele künstlerische und kulturelle Großprojekte unterstützt und zu ihrer Realisierung beigetragen. Auch in Zukunft sollen entsprechende Vorhaben gefördert werden.